Während der Corona Pandemie war das Thema Rücktritt bzw. Stornierung von einem Vertrag, zum Beispiel bei Urlaubsreisen, ein großes Thema. Hier wurden teilweise Schadensersatz Forderungen wegen Nichterfüllung des Vertrags gestellt. Da die Gerichte derzeit überfordert sind, gibt es keine Grundsatzurteile zu diesem Thema, was die einzelnen Rechtsauffassungen sehr schwierig macht. |
Wenn Sie wegen der Corona Pandemie eine Stornierung bzw. einen Rücktritt von einem Kaufvertrag wünschen, sollten Sie genauestens prüfen, ob sie hierfür auch berechtigt sind. Wenn die Stornierung unberechtigt ist kann der Verkäufer bzw. der Anbieter einer Dienstleistung hohen Schadensersatz fordern, in der sich durch Anwaltskosten und Gerichtskosten zu einer sehr hohen Summe summieren kann. |
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