Mit Kaltakquise wird eine Art der Akquisition beschrieben, bei der zum Beispiel Kunden unaufgefordert angerufen werden oder unaufgefordert eine E-Mail zugesendet bekommen. Dies verstößt gegen das Marketing Recht und sie können sich Mithilfe von einem Anwalt aus Wiesbaden dagegen wehren. Dieser wird eine Abmahnung an den Versender schicken und, falls nötig, eine einstweilige Verfügung vor Gericht erwirken. |
Bei der Kaltakquise, also zum Beispiel dem unaufgeforderten Anrufen von potentiellen Kunden, ist häufig die Meinung vertreten, dass dies nur bei Privatpersonen verboten ist. Das Marketing Recht beschreibt aber ganz klar, dass auch Gewerbekunden nicht von Gewerbetreibenden angerufen werden dürfen. Dies betrifft übrigens auch unaufgeforderten E-Mails, wie uns ein Anwalt aus Wiesbaden berichtet. Lediglich Postwurfsendungen sind dagegen erlaubt. |
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