GbR Gesellschaft bürgerlichen Rechts

Eine GbR ist eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts, die in der Regel von natürlichen Personen, also Einzelunternehmen, gegründet wird. Wenn eine Person ein Unternehmen gründet nennt man dies dann auch Einzelunternehmen, wenn zwei oder mehrere Personen ein Unternehmen gründen ist es eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts.



GbR Gesellschaft bürgerlichen Rechts

Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts, auch GbR genannt, ist hinsichtlich der Haftung besonders zu betrachten. Während bei einer GmbH die Haftung lediglich auf das Eigenkapital beschränkt ist so haftet der Inhaber bzw. die Inhaber einer GbR zusätzlich mit ihrem gesamten Privatvermögen. Deshalb kommt eine GbR auch nur dann infrage, wenn es hinsichtlich der Haftung und der Gewährleistungen keine großen Risiken gibt.


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