Mithilfe der Kaltakquise versuchen viele Firmen ihre Angebote an Privatkunden und Gewerbekunden zu unterbreiten, ohne dass dies durch das Marketing Recht abgedeckt wird. So können Sie sich zum Beispiel mithilfe von einem Anwalt aus Frankfurt dagegen wehren, dass sie unaufgefordert angerufen werden. Häufig wird die Kaltakquise aber aus dem nichteuropäischen Ausland betrieben, sodass sie kaum eine Chance dagegen haben und sich nicht nach deutschem Recht werden können. |
Bei der Kaltakquise werden häufig sogenannte Spam Mails millionenfach an potentielle Kunden versendet, ohne dass diese dafür ihre Einwilligung gegeben haben. Das Marketing Recht regelt ganz klar, dass man an Niemanden eine Werbemail versendet werden darf, ohne eine schriftliche Einwilligung zu haben. Dies sollten insbesondere Gewerbetreibende beachten, die uns ein Anwalt aus Frankfurt berichtet. So ist es zum Beispiel auch untersagt, Werbemails ohne Einwilligung an Bestandskunden zu versenden. |
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