Ein Geschäftsführervertrag für eine Gesellschaft sollte prinzipiell von einem Anwalt aufgesetzt werden, damit dieser auch rechtlichen Bestand hat. In Frankfurt gibt es einen Fachanwalt für Unternehmensrecht, der sie dahingehend beraten kann, welche Form des Vertrages für sie und Ihr Unternehmen die beste Lösung darstellt. |
Wenn Sie in Frankfurt eine Gesellschaft gründen müssen Sie auch einen Geschäftsführer anstellen. Der Geschäftsführer vertritt die Firma nach außen und kann alle Rechtsgeschäfte im Namen der Gesellschaft abschließen. Die genauen Befugnisse des Geschäftsführers werden im Geschäftsführervertrag festgehalten. Da diese Verträge oftmals sehr komplex sind und auch Pensionsrückstellungen geregelt werden müssen, sollte der Vertrag von einem Anwalt für Unternehmensrecht aufgesetzt werden. |
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