Jede Gesellschaft, wie zum Beispiel eine GmbH, UG oder OHG, muss einen Geschäftsführer bestellen, der die Gesellschaft nach außen vertritt. Hierfür muss ein schriftlicher Geschäftsführervertrag aufgesetzt werden, wie er zum Beispiel von einem Anwalt aus Wiesbaden entworfen wird. Der Geschäftsführervertrag regelt das Verhältnis des Geschäftsführers der Gesellschaft und insbesondere wird auch die Vergütung in dem Vertrag festgehalten. |
Wenn Sie einen Geschäftsführervertrag für eine GmbH oder eine UG benötigen, können Sie diesen von einem Anwalt aus Wiesbaden entwerfen lassen. Eine GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung) wird gerne dann installiert, wenn zum einen die Haftung auf das Eigenkapital beschränkt werden soll und zum anderen für den Geschäftsführer im Laufe der Jahre Pensionsrückstellungen gebildet werden sollen. Dies hat erhebliche steuerliche Vorteile gegenüber einer Einzelunternehmung. |
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