Für viele Produzenten und Unternehmen ist die Gewährleistung bzw. die Haftung ein wichtiger Bestandteil der allgemeinen Geschäftsbedingungen. Bei bestimmten Artikeln kann man die Haftung einschränken und diese in den AGB durch eine Haftungsbeschränkung wirksam verankern. Deshalb ist es für Käufer und Verbraucher auch so wichtig, die AGB Verkauf genauestens zu studieren. |
Durch eine Haftungsbeschränkung, die unter Vollkaufleuten vertraglich vereinbart werden kann, kann die Gewährleistung bzw. die Haftung komplett oder zum Teil durch den Hersteller bzw. Lieferanten ausgeschlossen werden. Damit diese Vertragswerke auch den Ansprüchen des Handelsgesetzbuchs entsprechen, sollten derart komplexe Verträge prinzipiell von einem erfahrenen Fachanwalt oder Notar aufgesetzt werden. |
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