Jede Gesellschaft, ob nun UG oder GmbH, benötigt einen Gesellschaftsvertrag sowie eine Satzung, wie ein Anwalt aus Wiesbaden berichtet. Auch wenn es für Gesellschaften im Internet standardisierte Verträge zum herunterladen gibt, so haben die meisten Unternehmen doch einzuarbeiten, wie sie nur von einem Fachanwalt erledigt werden können. |
Eine UG (Unternehmer Gesellschaft) oder GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung) hat prinzipiell eine Satzung sowie einen Gesellschaftsvertrag. In den Gesellschaftsvertrag, wie er von einem Anwalt aus Wiesbaden entworfen wird, werden die Verhältnisse der Gesellschafter untereinander geregelt, sodass es bei eventuellen Streitigkeiten aufgrund Satzung und Vertrag nicht zu Unstimmigkeiten kommen kann. |
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