Das Internetrecht ist kein klar definiertes Rechtsgebiet, sondern vielmehr eine Schnittstelle verschiedener Rechtsgebiete. Dazu gehören beispielsweise das Datenschutzrecht und das Urheber- und Markenrecht. Unsere erfahrenen Anwälte für Internetrecht unterstützen Sie in allen Belangen rund um Webseiten, E-Commerce und Datenschutz.
Webseiten und Onlineshops müssen verschiedenen rechtlichen Anforderungen standhalten. Dabei spielen nicht nur das Datenschutzrecht, sondern beispielsweise auch das Marken- oder Urheberrecht eine wichtige Rolle. Verstöße können Abmahnungen zur Folge haben. Diese können sowohl von Konkurrenten als auch von Wettbewerbsverbänden oder Verbraucherschutzorganisationen ausgesprochen werden.
In der Folge muss eine strafbewehrte Unterlassungs- oder Verpflichtungserklärung abgegeben werden, mit welcher Sie sich verpflichten, künftig den abgemahnten Verstoß zu unterlassen. Für den Fall einer Wiederholung enthalten solche Erklärungen meist drastische Vertragsstrafen. Zudem trägt der Abgemahnte bei einer berechtigten Abmahnung die gegnerischen Anwaltskosten. Verweigert er die Zahlung, muss der Abmahnende die Kosten im Rahmen eines Gerichtsverfahrens geltend machen. Entscheidet das Gericht zugunsten des Abmahnenden, kommen neben den ursprünglichen gegnerischen Anwaltskosten auch noch die Gerichtskosten hinzu.
Ein Impressum und eine Datenschutzerklärung sind für Unternehmenswebseiten heute Pflicht. Bei Onlineshops kommen zudem Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) und Widerrufsbelehrungen hinzu. Wer bei diesen Rechtstexten auf einfache Musterverträge aus dem Internet zurückgreift, läuft Gefahr, abgemahnt zu werden. Denn Rechtstexte müssen individuell auf Ihr Unternehmen zugeschnitten werden. Unsere erfahrenen Anwälte überprüfen Ihre bestehenden Rechtstexte oder erstellen diese für Ihr Unternehmen.
Die rechtssichere Gestaltung der Webseite ist für viele Unternehmen eine Herausforderung. Denn neben abmahnsicheren Rechtstexten sieht der Gesetzgeber weitere Pflichten für Webseitenbetreiber vor. Dazu gehört unter anderem der korrekte Umgang mit fremden Inhalten, die Auszeichnung der Brutto-Endpreise, entsprechende Datenschutzhinweise und die rechtssichere Erstellung von Newslettern. Aufgrund der Vielzahl an zu beachtenden Vorschriften sollten sich Unternehmen bei der Gestaltung ihrer Firmenwebseite von erfahrenen Anwälten unterstützen lassen. So können Fehler erkannt und kostspielige Folgen verhindert werden.
Schon bei der Auswahl des Domain-Namens drohen rechtliche Fallstricke. Denn bereits existierende Namen werden vom Namensrecht aus § 12 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) geschützt. Zudem greifen umfangreiche Regelungen des Markenrechts. Wer in seiner Domain also den Namen einer bekannten Person oder Marke verwendet, riskiert eine Abmahnung.
Gleiches gilt bei Verstößen gegen die Impressumspflicht. Diese wird im Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetz (TTDSG) und dem Staatsvertrag über Rundfunk und Telemedien (RStV) geregelt. Zudem sind Verstöße gegen den Datenschutz abmahnfähig. Fehlen Datenschutzhinweise, Datenschutzerklärungen oder wurden beim Newsletterversand die geltenden Datenschutzbestimmungen nicht eingehalten, riskieren Sie ebenfalls eine Abmahnung.
Onlineshops bieten Unternehmen die Möglichkeit, ihre Produkte unkompliziert an die Kunden zu bringen. Heute lassen sich solche Onlineverkaufsmöglichkeiten mit nur wenigen Klicks aktivieren. Allerdings gelten auch für Onlineshops strenge rechtliche Vorgaben. Werden diese nicht eingehalten, drohen kostspielige Abmahnungen. Wenn Sie einen Onlineshop eröffnen möchten, sollten Sie von einem Anwalt für Internetrecht prüfen lassen, ob Ihr Shop rechtssicher ist. Unsere erfahrenen Rechtsanwälte helfen Ihnen dabei, Ihren Onlineshop rechtssicher zu gestalten – egal, ob bei einer Neueröffnung oder bei einem bestehenden Shop.
Für Käufe im Internet sieht der Gesetzgeber zum Schutz der Käufer strenge Regeln vor. Denn beim Kauf in einem Onlineshop werden persönliche Daten erhoben, die einem besonderen Schutz unterstehen. Werden die gesetzlichen Anforderungen nicht oder nur unzureichend eingehalten, droht eine kostspielige Abmahnung.
Mögliche Gründe für die Abmahnung eines Onlineshops sind:
Grundsätzlich kann Ihr Onlineshop auch von Mitbewerbern abgemahnt werden. Das sieht das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) vor. Damit verfolgt der Gesetzgeber das Ziel, dass sich der Markt selbst reguliert. Gleiches gilt auch, wenn Sie den Onlineshop eines Konkurrenten wegen fehlender oder unzureichender Pflichtangaben abmahnen möchten.