Die Kanzlei WEBER LEGAL berät Sie in allen rechtlichen Fragen zu dem Thema Datenschutz im Unternehmen. Insbesondere die Prüfung und das Erstellen von Datenschutzerklärungen für Websites, Social Media-Seiten (Facebook, LinkedIn, Twitter, Instagram etc.) und Software-Apps sind wichtige rechtliche Aufgaben.
In unserer digitalen Welt sind (personenbezogene) Daten die wichtigste Handelsware. Das hat auch der Gesetzgeber festgestellt und dem Datenschutz daher mit dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) eine entscheidende Rolle eingeräumt. Beide Gesetze regeln datenschutzrechtliche Belange auf nationaler Ebene, wobei das BDSG der DSGVO unterstellt ist und jene Fälle regelt, die von der DSGVO nicht erfasst werden.
Seit Inkrafttreten der DSGVO ist Datenschutz für jeden Geschäftstreibenden ein wichtiges Thema. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um Selbständige oder Unternehmen handelt.
Zu den wichtigsten Pflichten im Rahmen der DSGVO gehören beispielsweise:
Technische und organisatorische Maßnahmen zur Einhaltung des Datenschutzes.
Die Vorschriften der DSGVO sind verpflichtend. Sollten Sie bewusst oder fahrlässig dagegen verstoßen, kann das weitreichende Konsequenzen haben. Je nach Schwere des Verstoßes sieht die DSGVO verschiedene Strafen vor:
Als Anwälte für Datenschutzrecht können wir auf eine langjährige Erfahrung in diesem Bereich zurückblicken. Bereits seit 1999 ist unsere Kanzlei auf diesem Rechtsgebiet tätig. Unsere erfahrenen Anwälte haben in den letzten Jahren zahlreiche Mandanten zu datenschutzrelevanten Problemen vertreten.
Wir beraten Sie rund um die DSGVO beispielsweise zu folgenden Fragen:
Ein aktuell besonders brisantes Thema ist der Datentransfer in ein EU-Drittland (z. B. den USA). Nachdem der Europäische Gerichtshof das bisherige Privacy Shield-Abkommen für nichtig erklärt hat, gelten vorübergehend die Standardvertragsklauseln der DSGVO.
Wir beraten Sie daher individuell zu den jeweiligen Kriterien für einen rechtskonformen Datenaustausch in EU-Drittländer. Ebenso unterstützen wir Ihren Datenschutzbeauftragten bei betriebsinternen datenschutzrechtlichen Fragestellungen.
Erstgespräch:
Informationen:
Beratung und Erstellung eines Entwurfs Ihrer Datenschutzerklärung:
Besprechung des Entwurfs:
Erstellung der finalen Datenschutzerklärung:
Auch an Websites stellt die DSGVO strenge Anforderungen – beispielsweise im Umgang mit Cookies, Besucherdaten oder Plugins. Unsere Datenschutzexperten überprüfen Ihre Webseite auf die Einhaltung der aktuellen Datenschutzregelungen der DSGVO. So können Sie datenschutzrechtliche Verstöße erkennen und beheben.
Unternehmen, die Daten von Kunden verarbeiten oder an externe Dienstleister weiterleiten, agieren im Bereich der Auftragsdatenverarbeitung. Auch dieser Bereich unterliegt den strengen Anforderungen der DSGVO. Verstöße im Bereich der Auftragsdatenverarbeitung können zu empfindlichen Strafen führen. Unsere Experten überprüfen deshalb, ob Ihr Unternehmen die Pflichten im Rahmen der Auftragsdatenverarbeitung einhält und berät Sie hinsichtlich möglicher Anpassungen.
Die DSGVO ist ein relativ junges und dynamisches Rechtsgebiet mit noch sehr wenigen höchstrichterlichen Entscheidungen (wie z. B. der Entscheidung des EuGH zu EU/US Privacy Shield). Zahlreiche Fragestellungen rund um den Datenschutz werden deshalb zunächst von Rechtsanwälten geklärt. Zudem bildet sich die Rechtsprechung zum Datenschutz fortwährend neu. Daher ist es für Unternehmen schwierig, rechtssicher ‚up-to-date‘ zu bleiben. Unsere Rechtsanwälte beraten Sie deshalb umfassend zum aktuellen Stand der Gesetzgebung und Rechtsprechung.