Jeder, der eine Dienst- oder Werkleistung anbietet oder ein Unternehmen betreibt, sollte rechtlich einwandfreie Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) verwenden. Dies hat für Unternehmer viele Vorteile. So kann man Vertragsbeziehungen vereinheitlichen, Vertrauen bei den Kunden schaffen und Rechtspositionen optimieren.
Im E-Commerce und Onlinehandel sind AGB oft sogar gesetzlich gefordert. Allerdings werden AGB nur dann Vertragsbestandteil, wenn sie wirksam einbezogen wurden; der Vertragspartner also die Möglichkeit hatte, von den AGB Kenntnis zu erhalten. Für die Einbeziehung sowie die Erstellung der AGB gibt es jedoch zahlreiche Regelungen zu beachten, denn die AGB-Klauseln dürfen Verbraucher und Vertragspartner nicht benachteiligen.
Unter Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) versteht man per Definition für eine Vielzahl von Verträgen vorformulierte Vertragsbedingungen, die eine Vertragspartei der anderen bei Abschluss eines Vertrages stellt. Vorschriften zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen finden sich in §§ 305 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Grundsätzlich dienen AGB der Standardisierung und Vereinfachung von Verträgen, da die Klauseln gleichermaßen für alle Vertragspartner gelten sollen.
Sie haben die Möglichkeit, alle wichtigen Geschäftsregelungen in Ihre AGB aufzunehmen. In jedem Fall sollten Aspekte wie Leistungsumfang, Zahlungsmodalitäten, Haftungsfragen, Bindungsfristen sowie bei bestimmten Verträgen nutzungsrechtliche und urheberrechtliche Themen darin abgedeckt sein.
Gerade die Covid-19-Pandemie hat gezeigt, dass entsprechende Klauseln zu höherer Gewalt/Force Majeure, Stornierungen, Kündigungen oder zum Rücktritt von Verträgen in den AGB eine zentrale Rolle spielen. Wenn Sie beispielsweise als Coach, Berater oder Unternehmen Veranstaltungen, Kurse oder Workshops anbieten, sollten Ihre AGB regeln, welche Folgen bei einer Absage drohen.
Insbesondere für Berufsgruppen der Werk- und Dienstleistungsbranche (z. B. Berater, Coaches, Fotografen oder Eventplaner) ist es wichtig, etwaige Haftungsfragen in den AGB zu klären. Daher sollte in den AGB beispielsweise geregelt werden, was passiert, wenn der versprochene oder vermeintliche Erfolg beim Kunden ausbleibt. Wir beraten Sie deshalb auch zu Angebotsschreiben und Leistungsbeschreibungen, denn schon hier werden die Grundbausteine des späteren Vertrages gelegt.
Zudem können in den AGB Urheberrechte und Nutzungsbedingungen geregelt werden. Wie alle AGB müssen diese Klauseln jedoch den gesetzlichen Anforderungen standhalten. Verstößt eine Haftungsklausel Ihrer AGB gegen diese Vorgaben, so tritt die gesetzliche Standardklausel an ihre Stelle. Diese Standardklauseln erfassen in der Regel nicht Ihre individuellen Vorgaben und fallen deshalb oft nachteilig für Ihr Unternehmen aus.
Das Verbraucherrecht fordert eine Widerrufsbelehrung (über ein mindestens 14-tägiges Widerrufsrecht) bei Verträgen, die über Ferntelekommunikationsmittel (Telefon, Telefax, Internet) geschlossen wurden. Unter bestimmten Umständen kann der Unternehmer dieses Recht jedoch ausschließen. Wir prüfen im Rahmen Ihrer AGB die Widerrufsbelehrung und den Verzicht auf das Widerrufsrecht oder erstellen eine solche Widerrufsbelehrung für Sie.
Sollten Ihre AGB nicht juristisch geprüft sein, kann dies unvorhersehbare rechtliche Folgen haben. Ein Gericht kann beispielsweise Teile Ihrer AGB für ungültig und somit unwirksam erklären. Dann kommen die gesetzlichen Standardklauseln zur Anwendung, was für Sie als AGB-Verwender nachteilig sein kann.
Bei fehlenden oder fehlerhaften AGB kann außerdem eine kostspielige Abmahnung drohen. Sie sollten deshalb Ihre AGB von einem Anwalt überprüfen lassen, um potenziell teure Fehler zu vermeiden.
Unsere Rechtsexperten beraten Sie individuell zu Ihren AGB.
Als Rechtsexperten für Allgemeine Geschäftsbedingungen überprüfen wir bereits bestehende AGB auf Gültigkeit und Rechtskonformität. In manchen Fällen kann es aber auch angebracht sein, neue individuelle AGB zu erstellen.
Telefonisches Beratungsgespräch
Hier klären wir die wichtigsten Fragen zu Ihrem Geschäftsmodell und zu Ihren rechtlichen Bedürfnissen. Welche Produkte und Leistungen werden vertrieben? Welche Leistungen gehören zum Vertragsgegenstand? Welchen Erfolg versprechen Sie Ihren Kunden? Welche allgemeinen Regeln sind für Ihre Leistungen am sinnvollsten?
AGB-Check
Sie erhalten eine ausführliche Analyse Ihrer AGB in Übereinstimmung mit der aktuellen Rechtsprechung. Dazu gehört auch eine Analyse, ob Ihre AGB rechtswirksam in den Vertrag einbezogen werden.
Erstellung Ihrer individuellen AGB
Basierend auf dem Ergebnis des AGB-Checks erstellen wir individuelle AGB, die die Besonderheiten Ihres Geschäfts rechtlich abdecken. Dazu gehört auch die Beratung zur rechtswirksamen Einbeziehung der neuen AGB in Ihren Verträgen.
Betreiber von Onlineshops sollten bei den Allgemeinen Geschäftsbedingungen besonders sorgfältig sein. Unwirksame AGB können leicht zu Abmahnungen führen. Zudem gelten statt der individuellen AGB dann unter Umständen die allgemeinen gesetzlichen Vorschriften, die für Onlineshop-Betreiber nachteilig ausfallen können.
Um dies zu vermeiden, überprüfen unsere Rechtsexperten die AGB Ihres Onlineshops oder erstellen individuelle AGB für Sie.
Im Internet gibt es zahllose Muster-AGB. Diese decken jedoch nur in den seltensten Fällen die tatsächlichen Gegebenheiten Ihres Unternehmens ab. Daher ist es wichtig, individuelle AGB zu verwenden, um so spezielle Vereinbarungen und Regelungen für Ihr Unternehmen zu berücksichtigen.
Die Kosten für individuelle AGB vom Anwalt unterscheiden sich je nachdem, ob Sie beispielsweise einen Onlineshop betreiben, Ware bei eBay verkaufen, Dienstleistungen für Geschäftskunden anbieten oder international handeln. Zudem hängen die Kosten auch vom Umfang ab. Eine exakte Berechnung der Kosten kann deshalb erst nach einer unverbindlichen Anfrage erfolgen.