Einsatz von Google Analytics ist rechtswidrig
Mit der französischen Datenschutzbehörde hat nun schon eine zweite nationale europäische Datenschutzbehörde den Einsatz von Google Analytics für rechtswidrig erklärt. Bereits zuvor war die österreichische Datenschutzbehörde zu demselben Ergebnis gekommen.
Hintergrund ist der Transfer von (personenbezogenen) Daten in die USA durch Google Analytics.
Das Problempotenzial liegt sowohl nach Auffassung der österreichischen wie auch der französischen Datenschutzbehörde bei möglichen Zugriffen auf die in die USA übermittelten Daten durch US-Geheimdienste. EU-Bürgern steht dabei kein dem europäischen Datenschutz vergleichbares Schutzniveau in den USA zur Verfügung.
Zwar ist dieses Problem für sich genommen nicht neu: prominent diskutiert wurde es zuletzt im Rahmen der Entscheidung des EuGHs, dass das US-Privacy Shield unwirksam ist.
Neu ist jedoch, dass nach der österreichischen nun auch eine weitere europäischen Datenschutzbehörde die Einschätzung in Bezug auf Google Analytics konkret bezieht.
Bedeutung von Google Analytics für die Verwendung auf Websites
Es ist zu erwarten, dass diese Einschätzung von weiteren europäischen Datenschutzbehörden geteilt wird und in naher Zukunft ähnliche Entscheidungen nationaler Datenschutzbehörden aus EU-Mitgliedsstaaten folgen.
Die französische Datenschutzbehörde hat jedenfalls angekündigt, auch andere US-Dienste genauer zu prüfen, sodass es auch hier zu ähnlichen Einschätzungen kommen kann.
Inwieweit diese Handhabung Auswirkungen auf eigene Online-Präsenzen der Datenschutzbehörden selbst hat, ist abzuwarten.
Da die Bundesdatenschutzbehörde bisher keine eigene Entscheidung dieser Art veröffentlicht hat, ist für deutsche VerwenderInnen bis auf Weiteres kein Handeln erforderlich. Dennoch gilt: Wo immer möglich, europäische Angebote mit rechtlich gesichertem Datenschutzniveau verwenden.
Eine umfassendere Lösung des Problems könnte durch ein neues Privacy Shield Abkommen gelingen. Lesen Sie hierzu in Kürze unseren Beitrag „Datenschutzfreundschaft mit Amerika? Mögliches neues US-EU-Privacy Shield“
Erstellt im Februar 2022 unter Mitarbeit von Frau Daniela Lenz, wissenschaftliche Mitarbeiterin.
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