News & Fachbeiträge

Die Rechtsprechung definiert regelmäßig die einzelnen gesetzlichen Vorschriften. Insbesondere im IT-Recht und Datenschutz, aber auch in anderen Rechtsgebieten, müssen die Gerichte die Gesetze den ständigen Weiterentwicklungen anpassen und zum Teil neu definieren. Wir verfolgen die Rechtsprechung und geben unseren Mandanten praktische Hinweise zur Umsetzung.

 

In unseren News/Rechtstipps stellen wir regelmäßig eine Auswahl von diesen rechtlichen Entwicklungen für Sie zusammen.

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Besteht ein Vertragsverhältnis zwischen Nutzer und Social-Media-Plattform?

Die Anmeldung bei einer Social-Media-Plattform stellt einen Vertragsschluss dar. Zwischen dem Nutzer und dem Plattformbetreiber wird im Wege der Registrierung bei der Plattform ein Nutzungsvertrag geschlossen. Der Betreiber der Social-Media-Plattform verpflichtet sich dazu, dem Nutzer die vereinbarten Kommunikationsmöglichkeiten bereitzustellen.

Was passiert, wenn mein Social-Media-Account gelöscht wird?

Wird der Account eines Nutzers gelöscht, so handelt es sich um die Kündigung des Nutzungsvertrags. Hierfür muss ein Kündigungsgrund vorliegen. Laut Facebook / Instagram liegt ein solcher Grund dann vor, „wenn eine Partei gegen aus diesen Nutzungsbedingungen resultierende Pflichten, Gesetze, Rechte Dritter oder Datenschutzrichtlinien verstößt, und der kündigenden Partei […] die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses […] nicht zugemutet werden kann.“ (siehe Facebook-Nutzungsbedingungen unter 4.2)

 

Wann ist Facebook/Instagram dazu verpflichtet, meinen Account wiederherzustellen?

Ein Anspruch auf Rückgängigmachen der Löschung kann möglicherweise im Rahmen des vertraglichen Erfüllungsanspruchs geltend gemacht werden. Dies kommt dann in Betracht, wenn die Kündigung nicht wirksam war und der Nutzungsvertrag aus diesem Grund weiterhin besteht. Denn dann würde der Plattformbetreiber weiterhin zur Bereitstellung der Kommunikationsmöglichkeiten verpflichtet bleiben.

 

Die Kündigung kann insbesondere dann unwirksam sein, wenn kein wichtiger Grund vorliegt. Bei der Kündigung des Nutzungsvertrages stehen sich verschiedene Rechtspositionen gegenüber. Deshalb hat eine Interessenabwägung stattzufinden, welche auch zur Unwirksamkeit der Kündigung führen kann.

 

Ist die Kündigung unwirksam, so besteht für den Nutzer ein Recht auf Erfüllung des Nutzungsvertrages. Der Plattformbetreiber muss die Kommunikationsmöglichkeiten in Form seiner Social-Media-Plattform dem Nutzer zur Verfügung stellen und somit den Account wiederherstellen bzw. die Löschung rückgängig machen.

Wer trägt im Streitfall die Anwaltskosten?

Verstößt der Plattformbetreiber gegen seine vertraglichen Pflichten, kann ein Schadensersatzanspruch gem. §§ 280 I, 241 II BGB entstehen, der auf Ersatz der Rechtsverfolgungskosten gerichtet ist.

 

Gem. § 249 I BGB ist das nur für solche Rechtsverfolgungskosten der Fall, die zur Wahrnehmung und Durchsetzung der Rechte erforderlich und zweckmäßig waren. (vgl. BGH, vom 09.04.2019 – VI ZR 89/18)