News & Fachbeiträge

Die Rechtsprechung definiert regelmäßig die einzelnen gesetzlichen Vorschriften. Insbesondere im IT-Recht und Datenschutz, aber auch in anderen Rechtsgebieten, müssen die Gerichte die Gesetze den ständigen Weiterentwicklungen anpassen und zum Teil neu definieren. Wir verfolgen die Rechtsprechung und geben unseren Mandanten praktische Hinweise zur Umsetzung.

 

In unseren News/Rechtstipps stellen wir regelmäßig eine Auswahl von diesen rechtlichen Entwicklungen für Sie zusammen.

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Neues Privacy Shield zwischen EU und USA

Kürzlich berichteten wir, dass nach der österreichischen nun auch die französische Datenschutzbehörde den Einsatz von Google Analytics für rechtswidrig erklärt hat (https://weber-legal.com/2022/04/20/google-analytics/).


Die Lösung hierfür könnte ein neues Datenschutzabkommen zwischen der Europäischen Union und den Vereinigten Staaten von Amerika sein. Es handelt sich dabei um ein Nachfolgeabkommen für das unter dem Namen „EU-US-Privacy-Shield“ bekannt gewordene Vorgängerabkommen, welches jedoch am 16. Juli 2020 durch ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) für ungültig erklärt wurde.


Dieses ermöglichte Datenverarbeitungen durch US-Unternehmen, deren Server sich in den USA befinden, ohne kompliziertes Einwilligungsverfahren.

Unwirksamkeit des alten Privacy Shields

Der EuGH befand jedoch, dass US-Sicherheitsbehörden auch mit dem Privacy Shield zu weitreichende Zugriffsbefugnisse auf die Daten europäischer Staatsbürger hatten und dass dieses Vorgehen daher nicht dem europäischen Datenschutzstandard genüge. Aus diesem Grund erklärte er das Abkommen für rechtswidrig.

 

Dass die EU-Kommission Verhandlungen mit den amerikanischen Partnern diesbezüglich aufgenommen hat, ist bereits seit März 2021 bekannt. Bisher jedoch ohne veritable Ergebnisse.

Aktuelle Entwicklung – Verkündung eines Abkommens im Mai?

Nun hat das US-amerikanische Nachrichtenmagazin Politico jedoch Anfang Februar bekannt gegeben, dass die amerikanische Verhandlungsseite einen neuen Vorschlag für ein Nachfolgeabkommen unterbreitet hat, von dem (amerikanische) Experten vermuten, dass es bereits im Mai diesen Jahres offiziell angekündigt werden könnte.

 

Inhaltlich soll es EU-Bürgern das Recht zubilligen, sich bei möglichen Datenschutzverstößen an eine unabhängige Justizbehörde zu wenden.

 

Von der Europäischen Kommission liegt bisher keine Stellungnahme vor.

 

Es bleibt abzuwarten, ob die Europäische Kommission ebenso positiv gestimmt ist wie die amerikanischen Verhandlungspartner und des Weiteren, ob auch der EuGH das neue Abkommen im Zweifelsfall für tauglich erklärt.

 

Dennoch ist die Aussicht auf eine unbürokratische datenschutzkonforme Zusammenarbeit mit amerikanischen Partnern ein kleiner Lichtblick im Urwald des Datenschutzes.

 

Sollte es im Mai tatsächlich zu der erwarteten Ankündigung kommen, informieren wir Sie an dieser Stelle ausführlich.

Erstellt im März 2022 unter Mitarbeit von Frau Daniela Lenz, wissenschaftliche Mitarbeiterin.

Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Bitte richten Sie Ihre Fragen telefonisch oder über unser Kontaktformular an uns.